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WEG-Verwaltung


WEG-Verwaltung

Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
  • Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung


Als Eigentümer stellen Sie an eine Hausverwaltung zu Recht hohe Ansprüche. Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für uns der Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer im Vordergrund. Diesbezüglich hat die WEG-Verwaltung eine sehr wichtige Aufgabe bei der Wahrung des Gemeinschaftsfriedens, welcher wir mit Einfühlungsvermögen nachkommen, vermittelnd tätig werden und uns neutral verhalten.

Ein wesentliches gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft sehen wir in der Wertsicherung und Wertsteigerung der Gemeinschaft und damit auch jeden einzelnen Sonder- und Teileigentums.
Jede Immobilie hat ihre Besonderheiten, weshalb wir individuell auf Ihre Immobilie und die von Ihnen gestellten Anforderungen eingehen. Wir sind stets um Transparenz der erbrachten Leistungen sowie an einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat bemüht. Regelmäßige Objektbegehungen und – auf Wunsch – Beiratsversammlungen werden nach Absprache durchgeführt. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird von uns schnell und kostengünstig durch fachlich geeignete Firmen veranlasst.


Eine sorgfältige Buchhaltung, ein hervorragendes Abrechnungswesen und die Führung eines Vermögensstatus ist für uns selbstverständlich.

Wir würden uns freuen,
dies bei Ihrer Immobilie unter Beweis stellen zu dürfen!


Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Verwaltung von Sondereigentum.